Haushaltsnahe Dienstleistungen in Kiel – was Sie absetzen können

Viele Leistungen von Engelfix zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG.
Das bedeutet: 20 % der Arbeitskosten können steuerlich geltend gemacht werden, ohne Pflegegrad und ohne zusätzliche Voraussetzungen.

Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Leistungen anerkannt werden, wie hoch die Erstattung ist und worauf Sie achten sollten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen in Kiel – Übersicht zu steuerlich absetzbaren Leistungen

Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen in Kiel?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die üblicherweise im privaten Haushalt anfallen und von privaten Haushalten bezahlt werden.
Sie dienen der Entlastung im Alltag und finden im Haushalt oder im unmittelbaren häuslichen Umfeld statt.

Dazu zählen unter anderem:

  • Reinigung im privaten Haushalt

  • Reinigung von Seniorenhaushalten

  • Alltagsnahe Unterstützung im Haushalt

  • Begleit- und Unterstützungsleistungen im Alltag

  • Einkaufs- und Besorgungsdienste

  • Ordnung halten und unterstützende Tätigkeiten im Haushalt

Nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden:

  • Pflegeleistungen

  • medizinische Leistungen

  • therapeutische Tätigkeiten

  • Reparaturen, Bau- und Sanierungsarbeiten

Wie viel können Sie steuerlich absetzen?

Sie können 20 % der Arbeitskosten steuerlich geltend machen,
maximal bis zu 4.000 € pro Jahr.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzung:

  • Der Dienstleister ist gewerblich tätig

  • Die Leistung erfolgt im privaten Haushalt oder im nahen Umfeld

  • Die Zahlung erfolgt per Überweisung

  • Rechnung und Zahlungsnachweis werden aufbewahrt

  • Es wird nur der Arbeitslohn berücksichtigt (keine Materialkosten)

Welche Engelfix-Leistungen sind steuerlich absetzbar?

Über § 35a EStG können unter anderem folgende Engelfix-Leistungen berücksichtigt werden:

  • Reinigung von Privathaushalten

  • Reinigung von Seniorenhaushalten

  • Treppenhausreinigung (bei privater Beauftragung)

  • Alltagsnahe Unterstützungsleistungen im Haushalt

  • Begleitdienste im Alltag

  • Einkaufs- und Besorgungsdienste

  • Unterstützende Tätigkeiten wie Ordnung halten oder Wäsche

Passende Angebote für Privathaushalte in Kiel

Reinigung für Privathaushalte in Kiel
Regelmäßige, strukturierte Reinigung von Wohnungen und Häusern mit festen Ansprechpartnern.
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Haushaltsunterstützung für Angehörige in Kiel
Alltagsnahe Unterstützung für Seniorenhaushalte – klar abgegrenzt von Pflege und medizinischer Betreuung.
Haushaltsunterstützung für Angehörige in Kiel

So machen Sie die Kosten geltend

Die steuerliche Geltendmachung ist unkompliziert:

  1. Rechnung von Engelfix erhalten

  2. Zahlung per Überweisung vornehmen

  3. Rechnung und Zahlungsnachweis aufbewahren

  4. Angaben in der Steuererklärung bei „haushaltsnahen Dienstleistungen“ eintragen

Unsere Rechnungen erfüllen selbstverständlich die Anforderungen des Finanzamts.

Für wen lohnt sich die steuerliche Absetzung besonders?

  • Seniorinnen und Senioren

  • Angehörige, die Unterstützung organisieren

  • Berufstätige Haushalte

  • Familien mit regelmäßigem Unterstützungsbedarf

  • Haushalte mit dauerhafter Reinigung oder Begleitdiensten

Je regelmäßiger die Leistungen genutzt werden, desto höher fällt die jährliche Erstattung aus.

Für Angehörige stellt sich in diesem Zusammenhang häufig auch die grundsätzliche Frage, wann eine Haushaltshilfe sinnvoll ist und wo ihre Grenzen liegen. Eine fachliche Einordnung dazu finden Sie in unserem ausführlichen Artikel zur Haushaltshilfe in Kiel.

Häufige Fragen zu haushaltsnahen Dienstleistungen in Kiel

Was versteht man unter haushaltsnahen Dienstleistungen in Kiel?
Leistungen, die im privaten Haushalt oder im unmittelbaren häuslichen Umfeld erbracht werden. Dazu zählen unter anderem Reinigungsleistungen und alltagsnahe Unterstützung, die den Haushalt entlasten.

Welche haushaltsnahen Dienstleistungen in Kiel sind steuerlich absetzbar?
Absetzbar sind Leistungen wie die Reinigung von Privathaushalten, die Reinigung von Seniorenhaushalten sowie alltagsnahe Unterstützungs- und Begleitdienste im Haushalt. Pflege und medizinische Leistungen sind ausgeschlossen.

Wie viel kann ich für haushaltsnahe Dienstleistungen in Kiel von der Steuer absetzen?
Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich geltend machen, maximal bis zu 4.000 Euro pro Jahr.

Benötige ich einen Pflegegrad, um haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen?
Nein. Für haushaltsnahe Dienstleistungen in Kiel ist kein Pflegegrad erforderlich. Die steuerliche Absetzung ist unabhängig von Pflegeleistungen möglich.

Sind auch Unterstützungs- und Begleitdienste haushaltsnahe Dienstleistungen in Kiel?
Ja. Alltagsnahe Unterstützungs- und Begleitdienste gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen in Kiel, solange sie keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten umfassen.

Sind gewerbliche Reinigungen ebenfalls haushaltsnahe Dienstleistungen in Kiel?
Nein. Haushaltsnahe Dienstleistungen in Kiel können nur im privaten Haushalt geltend gemacht werden. Gewerbliche Reinigungen, etwa für Praxen oder Kanzleien, sind steuerlich nicht absetzbar.

Gilt die steuerliche Absetzbarkeit auch für Seniorenwohnungen in Kiel?
Ja. Haushaltsnahe Dienstleistungen können auch in Seniorenwohnungen abgesetzt werden, sofern es sich um einen eigenständigen privaten Haushalt handelt.

Wo finde ich offizielle Informationen zu haushaltsnahen Dienstleistungen in Kiel?
Die verbindlichen Regelungen zu haushaltsnahen Dienstleistungen finden Sie beim
Bundesministerium der Finanzen – § 35a EStG
(Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de).

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