Haushaltsnahe Dienstleistungen in Kiel – was Sie absetzen können
Viele Leistungen von Engelfix zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG.
Das bedeutet: 20 % der Arbeitskosten können steuerlich geltend gemacht werden, ohne Pflegegrad und ohne zusätzliche Voraussetzungen.
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Leistungen anerkannt werden, wie hoch die Erstattung ist und worauf Sie achten sollten.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen in Kiel?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die üblicherweise im privaten Haushalt anfallen und von privaten Haushalten bezahlt werden.
Sie dienen der Entlastung im Alltag und finden im Haushalt oder im unmittelbaren häuslichen Umfeld statt.
Dazu zählen unter anderem:
Reinigung im privaten Haushalt
Reinigung von Seniorenhaushalten
Alltagsnahe Unterstützung im Haushalt
Begleit- und Unterstützungsleistungen im Alltag
Einkaufs- und Besorgungsdienste
Ordnung halten und unterstützende Tätigkeiten im Haushalt
Nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden:
Pflegeleistungen
medizinische Leistungen
therapeutische Tätigkeiten
Reparaturen, Bau- und Sanierungsarbeiten
Wie viel können Sie steuerlich absetzen?
Sie können 20 % der Arbeitskosten steuerlich geltend machen,
maximal bis zu 4.000 € pro Jahr.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzung:
Der Dienstleister ist gewerblich tätig
Die Leistung erfolgt im privaten Haushalt oder im nahen Umfeld
Die Zahlung erfolgt per Überweisung
Rechnung und Zahlungsnachweis werden aufbewahrt
- Es wird nur der Arbeitslohn berücksichtigt (keine Materialkosten)
Welche Engelfix-Leistungen sind steuerlich absetzbar?
Über § 35a EStG können unter anderem folgende Engelfix-Leistungen berücksichtigt werden:
Reinigung von Privathaushalten
Reinigung von Seniorenhaushalten
Treppenhausreinigung (bei privater Beauftragung)
Alltagsnahe Unterstützungsleistungen im Haushalt
Begleitdienste im Alltag
Einkaufs- und Besorgungsdienste
Unterstützende Tätigkeiten wie Ordnung halten oder Wäsche
Passende Angebote für Privathaushalte in Kiel
Reinigung für Privathaushalte in Kiel
Regelmäßige, strukturierte Reinigung von Wohnungen und Häusern mit festen Ansprechpartnern.
→ Reinigung für Privathaushalte in Kiel
Haushaltsunterstützung für Angehörige in Kiel
Alltagsnahe Unterstützung für Seniorenhaushalte – klar abgegrenzt von Pflege und medizinischer Betreuung.
→ Haushaltsunterstützung für Angehörige in Kiel
So machen Sie die Kosten geltend
Die steuerliche Geltendmachung ist unkompliziert:
Rechnung von Engelfix erhalten
Zahlung per Überweisung vornehmen
Rechnung und Zahlungsnachweis aufbewahren
Angaben in der Steuererklärung bei „haushaltsnahen Dienstleistungen“ eintragen
Unsere Rechnungen erfüllen selbstverständlich die Anforderungen des Finanzamts.
Für wen lohnt sich die steuerliche Absetzung besonders?
Seniorinnen und Senioren
Angehörige, die Unterstützung organisieren
Berufstätige Haushalte
Familien mit regelmäßigem Unterstützungsbedarf
Haushalte mit dauerhafter Reinigung oder Begleitdiensten
Je regelmäßiger die Leistungen genutzt werden, desto höher fällt die jährliche Erstattung aus.
Für Angehörige stellt sich in diesem Zusammenhang häufig auch die grundsätzliche Frage, wann eine Haushaltshilfe sinnvoll ist und wo ihre Grenzen liegen. Eine fachliche Einordnung dazu finden Sie in unserem ausführlichen Artikel zur Haushaltshilfe in Kiel.
Häufige Fragen zu haushaltsnahen Dienstleistungen in Kiel
Was versteht man unter haushaltsnahen Dienstleistungen in Kiel?
Leistungen, die im privaten Haushalt oder im unmittelbaren häuslichen Umfeld erbracht werden. Dazu zählen unter anderem Reinigungsleistungen und alltagsnahe Unterstützung, die den Haushalt entlasten.
Welche haushaltsnahen Dienstleistungen in Kiel sind steuerlich absetzbar?
Absetzbar sind Leistungen wie die Reinigung von Privathaushalten, die Reinigung von Seniorenhaushalten sowie alltagsnahe Unterstützungs- und Begleitdienste im Haushalt. Pflege und medizinische Leistungen sind ausgeschlossen.
Wie viel kann ich für haushaltsnahe Dienstleistungen in Kiel von der Steuer absetzen?
Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich geltend machen, maximal bis zu 4.000 Euro pro Jahr.
Benötige ich einen Pflegegrad, um haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen?
Nein. Für haushaltsnahe Dienstleistungen in Kiel ist kein Pflegegrad erforderlich. Die steuerliche Absetzung ist unabhängig von Pflegeleistungen möglich.
Sind auch Unterstützungs- und Begleitdienste haushaltsnahe Dienstleistungen in Kiel?
Ja. Alltagsnahe Unterstützungs- und Begleitdienste gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen in Kiel, solange sie keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten umfassen.
Sind gewerbliche Reinigungen ebenfalls haushaltsnahe Dienstleistungen in Kiel?
Nein. Haushaltsnahe Dienstleistungen in Kiel können nur im privaten Haushalt geltend gemacht werden. Gewerbliche Reinigungen, etwa für Praxen oder Kanzleien, sind steuerlich nicht absetzbar.
Gilt die steuerliche Absetzbarkeit auch für Seniorenwohnungen in Kiel?
Ja. Haushaltsnahe Dienstleistungen können auch in Seniorenwohnungen abgesetzt werden, sofern es sich um einen eigenständigen privaten Haushalt handelt.
Wo finde ich offizielle Informationen zu haushaltsnahen Dienstleistungen in Kiel?
Die verbindlichen Regelungen zu haushaltsnahen Dienstleistungen finden Sie beim
Bundesministerium der Finanzen – § 35a EStG
(Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de).
